Mehr Unternehmen in Schwierigkeiten, mehr notleidende Kredite: Renaissance des Sanierungsgutachtens?

In den vergangenen zehn Jahren waren Unternehmensinsolvenzen kein beherrschendes Thema in der deutschen Wirtschaft. Der nicht enden wollende Boom hat auch bei Kreditinstituten dazu geführt, dass sogenannte Problemkredite rar gesät waren. 

 

Doch die Zeiten haben sich geändert, die Corona-Pandemie hat eine konjunkturelle Vollbremsung ausgelöst. Noch ist noch kaum absehbar, wann unsere Wirtschaft wieder Fahrt aufnehmen wird – und wie viele Betriebe in der Zwischenzeit trotz Unterstützungspaketen der Bundes- und Landesregierungen aufgeben müssen. 

 

Seit 1. Oktober 2020 müssen zahlungsunfähige Unternehmen ohne Wenn und Aber wieder ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen; die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nur für den Tatbestand der Überschuldung fort. 

 

Wer sich an die Finanzkrise 2008/2009 erinnert und dort mit kriselnden Unternehmen oder deren finanzierenden Banken zu tun hatte, ist mit dem Begriff „Sanierungsgutachten“ oder „Sanierungskonzept“ vertraut. Dieses Instrument dürfte in den kommenden Monaten wieder häufiger Gegenstand der Gespräche zwischen Bankberatern und Kunden sein. 

 

Aber was ist das eigentlich?

 

Ein Sanierungsgutachten ist die von einem unabhängigen Experten erstellte Analyse, ob und unter welchen Voraussetzungen ein bestimmtes Unternehmen trotz akuter Krise  sanierungsfähig ist. Sanierungsfähig, das heißt nicht „gerade so zu überleben“ – Maßstab ist die mittelfristige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit!

 

Ganz wichtig: Damit eine Bank ein Unternehmen in der Krise unterstützen kann, muss sie sich schon aus Haftungsgründen in den meisten Fällen ein Sanierungskonzept vorlegen lassen.

 

Dessen inhaltliche Tiefe kann an die jeweilige Betriebsgröße angepasst werden, die festgelegte Struktur sieht jedoch wie folgt aus:

  1. Beschreibung des Auftragsgegenstands und -umfangs 
  2. Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage, auch: Betrachtung der leistungswirtschaftlichen Gegebenheiten im Betrieb, Branchenbeurteilung 
  3. Analyse des Krisenstadiums und der zugrunde liegenden Ursachen
  4. Darstellung des Leitbilds des sanierten Unternehmens (Ableitung eines nachhaltig tragfähigen Geschäftsmodells)
  5. Maßnahmen zur Abwendung der Insolvenzgefahr und Bewältigung der Krise
  6. Integrierte Unternehmensplanung (Plan-GuV, Planbilanz, etc.) zur zahlenmäßigen Darstellung der Maßnahmeneffekte
  7. Finale Einschätzung der Sanierungsfähigkeit 

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay