Überbrückungshilfen kommen nicht an

Anfang Juni 2020 sollte es der "große Wumms" werden: Die Bundesregierung beschloss ein milliardenschweres Konjunkturpaket, das unter anderem Überbrückungshilfen für von der Pandemie besonders betroffene mittelständische Unternehmen vorsah. Es sollte die logische Fortsetzung der Corona-Soforthilfen (Zuschüsse) aus dem Frühjahr sein – und man glaubte, aus vermeintlichen Fehlern lernen zu müssen.

 

Damit missbräuchliche Anträge möglichst vermieden werden, sollten die "neuen" Anträge verpflichtend über Steuerberater, Wirtschaft- oder Buchprüfer einzureichen sein. Außerdem wurde als zentrales Kriterium für die Antragsberechtigung ein Umsatzeinbruch von 60% gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres festgelegt.

 

Schon bei Veröffentlichung des Konjunkturpakets war damit meines Erachtens klar, dass die Überbrückungshilfen nichts als eine Luftnummer sein können (siehe hier meine kurze Video-Einschätzung vom 04.06.).

 

Genau das bestätigt sich jetzt: Ende August 2020 wurde von der Bundesregierung die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen veröffentlicht, welche unter anderem die Wirkung der Überbrückungshilfen thematisiert. Das ernüchternde Ergebnis: Zum Stichtag 20.08. sind nur rd. 1% der zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen und bewilligt worden. In Worten – EIN PROZENT!

 

Da werden wohl Anpassungen am System nötig sein. Mal schauen, was da kommt, wenn das Parlament im September aus der Sommerpause zurückkehrt...

 

Wer es ganz genau wissen will, findet das offizielle Regierungsdokument hier.

 

Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay.