Reduzierter Steuersatz für Restaurants rückt näher!

Restaurants und Gaststätten gehören zu den großen Verlieren der vergangenen Corona-Wochen. Zu ihrer Unterstützung plant die Bundespolitik seit einiger Zeit, den Umsatzsteuersatz für im Haus verzehrte Speisen auf ein Jahr befristet von 19% auf 7% zu senken.

 

Nun kommt Bewegung ins Spiel: In der kommenden Sitzungswoche des Bundestags geht der Gesetzesentwurf der Regierung in die Ausschüsse, eine rasche Beschlussfassung und das plangemäße Inkrafttreten zum 01.07.2020 erscheint realistisch!

 

Was heißt das für die Betriebe? Hierzu eine einfache Rechnung:

Wenn ein Restaurant oder Café seine Verkaufspreise aufrecht erhält, bedeutet die Absenkung von 19% auf 7% eine Preiserhöhung bei Speisen von netto > 11% für den Gastronomen! Und das Beste: Diese Preiserhöhung beruht nicht – wie sonst häufig – auf gestiegenen Waren- oder Personalkosten. Die 11% "wandern" unangetastet in den betrieblichen Fixkostenapparat und tragen unmittelbar dazu bei, die in den letzten Wochen entstandene Lücke bei Mieten, Versicherungen & Co. zu schließen.

 

Sicher kann es für einige Betriebe auch eine Möglichkeit sein, die Steuerermäßigung an seine Kunden weiterzugeben, in der Hoffnung auf mehr Kunden durch niedrigere Preise.

Auch dazu ein kurzes Beispiel: Aus einem Hauptgericht für 19,80 € wird für den Kunden ein Gericht für 17,80 EUR. Aber machen diese zwei Euro den sprichwörtlichen Braten fett – zu einer Zeit, in der alle sich freuen, endlich wieder "rauszukommen", auswärts essen gehen zu dürfen, die gastronomische Vielfalt genießen zu können?

 

Ich vermute, dass viele Kunden zumindest einige Monate lang weniger preissensibel bei solchen kleinen Auszeiten  vom Alltag sein werden, trotz aller möglichen Ressionzsängste.

Hinzu kommt aus Sicht des Gastronomen: Gesenkt ist ein Preis schnell – eine spätere (Wieder-)Anhebung  ist ein steinigerer Weg...